Reicht ein lückenloser Beleg, damit eine Zahlung steuerlich zählt?
Ein lückenloser Beleg reicht nicht, wenn das Gesetz den Zahlweg vorschreibt. Ich habe im Juli knapp neunzehnhundert Euro Unterhalt bar an eine Angehörige im Ausland übergeben, mit Flugticket und Abhebungsbeleg sauber dokumentiert. Seit 2025 erkennt § 33a EStG dafür nur noch die Überweisung auf ein Konto der unterstützten Person an, damit sind rund sechshundert Euro Erstattung weg. Genauso verliert den Abzug, wer eine Handwerkerrechnung im eigenen Haushalt bar bezahlt. Eine Regel, die jahrelang galt, gilt nicht deshalb auch dieses Jahr.